wui.images.logo.alt
printer.gif 

nicht angemeldet 

 
Login
Username
Passwort
Hilfe
Professional Portal Healthgate Lizenz- und Nutzungsbedingungen
Präambel

Die Lizenz- und Nutzungsbedingungen garantieren dem Auftraggeber (AG) bzw. dem autorisierten Lizenznehmer (AL) das Recht auf den Zugang (Access) des Professional Portals Healthgate (Healthgate) der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH (JR) / Institut für Medizinische Systemtechnik und Gesundheitsmanagement (MSG) unter den jeweiligen vertraglich definierten Bedingungen und Zeiträumen.

Zweck von Healthgate ist die kontinuierliche Verbesserung der medizinischen Versorgung von PatientInnen mit Diabetes mellitus. Healthgate bietet die Möglichkeit einer qualitätsgerechten und einheitlichen Dokumentation. Damit wird ein Überblick über die eigene Versorgungsqualität in den Bereichen Struktur, Prozess und Ergebnisqualität ermöglicht. Die operative Basis für die Qualitätssicherung stellen die Definitionen des FQSD in Deutschland und Österreich dar. Das Einverständnis mit dem Prinzip des offenen Benchmarkings wird durch die Zugangsanforderungen für BARS von AL bzw. über einen Rahmenvertrag (Vereinbarungen für EDV Diensteistungen gemäss § 11 DSG 2000 i.d.g.F.) von AG ausdrücklich erklärt.



Note Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen erlauben:
Zugang für Registrierte Benutzer (Zugangsanforderung und Datenschutzerklärung für BARS) des AG bzw. AL, welche vertraglich festzulegen sind, auf das Professional Portal Healthgate, das auf einem Internet Server von JR in Graz installiert ist.


Note Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen verbieten:
  • Jegliche Art des Versuchs einer Attacke oder eines Einbruchs in den Internet Server von JR.
  • Jegliche Art der Sub-Vergabe von Zugangsberechtigungen außerhalb des Vertrags.
  • Jegliche Art der Implementierung durch ein anderes Gateway.
  • Jegliche Art des Datenmissbrauchs, der gegen gesetzliche Bestimmungen von Staaten innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Polens, Ungarns, Sloweniens, der Slowakei und Tschechiens verstößt.
  • Jegliche Art der Weitergabe von Zugangsberechtigungen an unberechtigte Dritte.
  • Jegliche Verwendung der geschützten Marke Healthgate außerhalb des Professional Portals Healthgate.


Begriffsdefinitionen


Tip Die in diesen Lizenz- und Nutzungsbedingungen vorkommenden Ausdrücke haben die folgenden Bedeutungen:


  • Autorisierter Lizenznehmer (AL): -
  • Eine natürliche oder juristische Person, die die Zugangsanforderung und Datenschutzerklärung für BARS bei MSG im Original abgegeben hat, deren personenbezogene Daten dem Betreiber MSG übermittelt worden sind. Der Nachweis der Identität hat durch die Übermittlung der Kopie eines amtlichen Ausweises per Fax oder Post zu erfolgen. Bei Vorliegen der persönlichen Bekanntheit bei einem der Mitarbeiter von MSG kann die Übermittlung der Kopie eines amtlichen Ausweises entfallen. Bei der Abwicklung der Identitätsprüfung durch den AG kann die Übermittlung der Kopie eines amtlichen Ausweises entfallen, jedoch muss mit dem AG eine vertragliche Vereinbarung darüber vorhanden sein.
  • Auftraggeber (AG): -
  • Eine natürliche oder juristische Person, die mit Ihren autorisierten Lizenznehmern eine Vereinbarung über die Lizenz- und Nutzungsbedingungen von Healthgate abgeschlossen hat. Weiters ist der Abschluss eines gültigen Vertrages mit der JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH erforderlich.
  • Registrierter Benutzer (RB): -
  • Eine natürliche Person, die vom AL, AG oder MSG einen Zugangscode und ein Passwort erhalten hat.
  • Geistiges Eigentum: -
  • Urheberrecht, Gebrauchsmusterrechte, Copyright, Patentrechte, Bild- und Wortmarken, ob registriert oder nicht registriert.
  • Healthgate: -
  • Die Sammlung von Webinhalten und Application Services auf den Servern www.healthgate.at und www.healthgate.org, die Aufgrund dieser Lizenz- und Nutzungsbedingungen dem AG oder AL zugänglich gemacht werden.
  • MSG: -
  • Institut für Medizinische Systemtechnik und Gesundheitsmanagement
  • JR: -
  • JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
  • AS IS: -
  • Aktuell gültiger Entwicklungs- und Betriebszustand des Application Services Healthgate
  • AS AVAILABLE: -
  • Aktueller Verfügbarkeitsgrad des Application Services Healthgate. Dieser Zustand garantiert an Werktagen (in Österreich) eine maximale Stillstandszeit von einem Tag (24h). Wenn durch den Einfluss Dritter im Bereich Gebäude, Energieversorgung, Internetanbindung oder von Naturgewalten der Betrieb unterbrochen wird, gibt es keine Ausfallsgarantien. Das Healthgate ist in doppelter Ausführung vorhanden (Produktiv- und Testsystem). Bei technischen Problemen kann das Produktivsystem gegen das Testsystem getauscht werden.
  • Vertrag: -
  • Eine gültige Vereinbarung zwischen AG und JR.

Die Pflichten des Auftraggebers bzw. autorisierten Lizenznehmers:
  • Die Finanzierung und Erhaltung zu eigenen Kosten von Telekommunikationseinrichtungen bzw. Leitungen, anderer Betriebsausstattung und Software (gemäß Voraussetzungen für die Arbeit mit Healthgate) zusammen mit allen relevanten Softwarelizenzen, um zu Healthgate zu gelangen.
  • Alles Notwendige und gesetzlich Vorgeschriebene zu unternehmen, um den eigenen Zugangscode vor nicht autorisierten natürlichen oder juristischen Personen geheim zu halten.
  • Alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, damit nur RB einen Zugang zu Healthgate erhalten.
  • Alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um AL bzw. RB von gesetzeswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit Healthgate abzuhalten.
  • MSG unverzüglich bei Verdacht von nicht autorisierten Zugriffen Dritter auf Healthgate nachweislich zu informieren.
  • Unverzüglich bei Bekanntwerden des Datenmissbrauchs eines AL bzw. RB dessen Zugang zu sperren oder nachweislich durch MSG sperren zu lassen.
  • Der AG bzw. AL stimmt ausdrücklich zu, dass MSG die in Healthgate befindlichen Informationen zu rein wissenschaftlichen Zwecken nutzen darf.
  • Nichts in Healthgate berechtigt den AG bzw. AL zur Beanspruchung von Geistigem Eigentum.

Die Pflichten von MSG:


Tip MSG stimmt zu dass,
  • alle zumutbaren Anstrengungen unternommen werden, dass die Server ausreichende Kapazität, Bandbreite, Zugriffsrate besitzen, damit der AG bzw. AL mit einer Servicequalität versorgt werden kann, die den aktuellen Standards der on line Geschäftspraktiken im World Wide Web entsprechen.
  • der AG bzw. AL alle notwendigen Informationen für einen Zugang zu Healthgate erhält.
  • alle zumutbaren Anstrengungen unternommen werden, um im Fall einer Betriebsunterbrechung von Healthgate den Betriebszustand rasch wiederherzustellen.



Zeitraum und Gewährung der Nutzungsrechte:
  • Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten in Verbindung mit einem gültigen Vertrag zwischen AG bzw. AL und JR sowie durch die weitere Unterfertigung der Zugangsanforderung BARS bzw. der Vereinbarung für EDV Dienstleistungen gemäss § 11 DSG 2000 i.d.g.F.
  • Die Dauer richtet sich nach dem im Vertrag festgesetzten Zeitraum.
  • Unter den gegenständlichen Bedingungen ist der AG bzw. AL berechtigt, Downloads, Anzeigen von Ergebnissen, Views und einzelne Ausdrucke von den zur Verfügung gestellten Materialien durchzuführen. Die Verwendung von Materialien für kommerzielle Zwecke ist untersagt.
  • AG bzw. AL sind unter folgenden Bedingungen berechtigt, auf diesem Server (www.healthgate.at bzw. www.healthgate.org) verfügbare Dokumente und dazugehörige Grafik zu verwenden, zu kopieren und weiterzuvertreiben: (1) Der Urheberrechtshinweis sowie der Hinweis zur Berechtigung sind in allen Kopien enthalten; (2) die Verwendung der auf diesem Server (www.healthgate.at bzw. www.healthgate.org) verfügbaren Dokumente und dazugehöriger Grafik dient ausschließlich informativen und nichtkommerziellen Zwecken; (3) keine auf diesem Server (www.healthgate.at bzw. www.healthgate.org) verfügbaren Dokumente oder dazugehörige Grafik werden in irgendeiner Weise modifiziert; und (4) keine auf diesem Server (www.healthgate.at bzw. www.healthgate.org) verfügbare Grafiken werden unabhängig vom begleitenden Text verwendet, kopiert oder weitervertrieben.
  • Bei Verletzung der Lizenz- und Nutzungsbedingungen durch den AG bzw. AL behält sich JR das Recht vor, dessen Zugänge unverzüglich zu sperren.
  • Bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz durch den AG bzw. AL erstattet MSG Anzeige bei einer Verwaltungsbehörde.

Garantien:


Note Healthgate wird auf einer "AS IS" und "AS AVAILABLE" Basis angeboten.

JR gibt keine Garantien, ausdrücklich oder indirekt und gibt keine Stellungnahmen ab dass,

  • Healthgate von zufriedenstellender Qualität ist, für jeden Anwendungsfall passt oder geeignet ist für den Betrieb unter besonderen Umständen, ungeachtet dessen, dass die Existenz derartiger Konditionen JR bekannt sein könnte.
  • das on-line Service fehlerfrei arbeitet, oder unterbrechungsfrei oder dass derartige Fehler korrigiert werden.
  • die verfügbaren Materialien, Auswertungen und Downloads vollständig und richtig sind.


In keinem Fall kann JR haftbar gemacht werden für leichte Fährlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren - sei es bei vertragsgemäßer Nutzung oder durch Nachlässigkeit oder sonstige unerlaubte Handlung - und durch die oder im Zusammenhang mit der Verwendung von auf diesen Servern (www.healthgate.at bzw. www.healthgate.org) verfügbaren Dokumenten oder Informationen entstanden sind.



Annotation Anmerkung:
Healthgate ist eine eingetragene Marke von Univ.-Prof. Dr. Thomas Pieber, DI Dr. techn. Robert Gfrerer und DI Peter Beck.



Bekenntnis zur Healthgate Mutual Benefit Gemeinde

Healthgate ist ein Professional Portal, welches als Medical Application Service ausgeführt ist.



Tip Ein Application Service stellt Software als Dienstleitung zur Verfügung
"Software als Dienstleistung" bedeutet, dass Sie nicht mehr selbst Softwarelizenzen erwerben und die Anwendungen lokal installieren müssen, sondern können diese online über einen gewissen Zeitraum als Dienstleistung nutzen.


Note Die "Healthgate Mutual Benefit Gemeinde"
Dafür, dass AG bzw. AL "Software als Dienstleistung" über Healthgate beziehen können, hat MSG den Begriff "Healthgate Mutual Benefit Gemeinde" kreiert. Der Zweck dieser Mutual Benefit Gemeinde ist die geteilte Investition in Weiterentwicklungen durch verschiedene AG. Nachdem für die Nutzung der Healthgate Basisfunktionen keine Lizenzgebühren verrechnet werden, verzichtet jeder AG ausdrücklich auf jegliche Nutzungs- und Verwertungsrechte von in Auftrag gegebenen Zusatzfunktionen zugunsten von JR. Das ermöglicht es für JR, allen RB, AL und AG, die neu hinzugekommenen Funktionen und Erweiterungen zur Verfügung zu stellen, ohne dass dafür zusätzliche Lizenzgebühren verlangt werden müssen. Die AG verpflichten sich, dafür rechtlich Sorge tragen, dass auch keinerlei Ansprüche Dritter geltend gemacht werden können und erklären, JR diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.


Annotation AG und AL bekennen sich ausdrücklich zur Healthgate Mutual Benefit Gemeinde.



 
Joanneum Research Forschungsgesellschaft mbH